Wir haben uns in den letzten Jahren auf die Bereiche Endodontie, Endodontie Revision und Endochirurgie spezialisiert.
Durch langjährige Erfahrung und kontinuierliche Fortbildungen sind wir in der Lage, Ihnen eine Behandlung nach den neuesten wissenschaftlichen Standards zu garantieren.
Unsere spezialisierten Fachgebiete sind:
Die primäre Wurzelbehandlung
- von der Norm abweichende Anatomie
- obliterierte und calcifizierte Kanalsysteme
- Verdacht auf zusätzliche Kanalsysteme
- Obliterationen
- Dentikel
- Interner oder externer Resorption
- Erhalt von Zahnersatz
Die sekundäre Wurzelbehandlung (Revision)
- akute und chronische apikale Prozesse
- Perfoerationen
- Blockaden
- frakturierte Instrumente
- Blockaden durch Stiftaufbauten
- Wurzelkanalbehandlungen nach missglückter Wurzelspitzenresektion
Traumabehandlungen
- Pulpotomie
- Wurzelkanalbehandlung bei Wurzelquerfraktur
- Wurzelkanalbehandlung bei nicht abgeschlossenem Wurzelwachstum
Mit den modernen Methoden der Endodontie können heute viele Zähne gerettet werden, die bis vor wenigen Jahren noch standardmäßig extrahiert(gezogen) worden wären.
Unter Endodontie versteht man den schonenden Erhalt einzelner Zähne durch mikroskopunterstützte Wurzelkanalbehandlung. Die Endodontie ist heute aufgrund moderner Konzepte und Techniken in der Lage, die eigenen Zähne so lange wie möglich zu erhalten.
Ursache für eine anstehende Wurzelbehandlung ist meist eine tiefgehende Karies. Dabei dringen Bakterien in das Zahnwurzelsystem ein. Das Gewebe im Zahninneren entzündet sich und kann starke Schmerzen verursachen. Das Ziel einer jeden endodontischen Behandlung sollte es sein alle Wurzelkanäle des erkrankten Zahnes aufzufinden und zu reinigen, sie dann mit einem Füllwerkstoff bakteriendicht zu versiegeln, die Entstehung schmerzhafter Entzündungen zu verhindern und das Überleben des Zahnes auf lange Sicht hin zu gewährleisten. Moderne Wurzelbehandlungen weisen bei richtiger Diagnostik und Therapie unter Zuhilfenahme modernster Geräte und Instrumente wie dem Operationsmikroskop eine Erfolgswahrscheinlichkeit von über 90% auf.
Behandlungen dieser Art liegen außerhalb der Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen. Hierin ist begründet, dass die Berechnung dieser Behandlung nur auf Basis der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) erfolgen kann.